Die Diskussion um ein Landesgleichstellungsgesetz für behinderte Menschen in Hessen hat einen langjährigen Hintergrund. Seit Anfang der 90er Jahre haben behinderte Menschen und ihre Verbände immer wieder deutlich gemacht, dass ein Landesgleichstellungsgesetz für behinderte Menschen nötig ist, um die vielfältigen Benachteiligungen und Barrieren für behinderte Menschen abzubauen. Die Aufnahme des Benachteiligungsverbotes Behinderter in Artikel 3 des Grundgesetzes, die Verabschiedung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes, Landesgleichstellungsgesetze wie in Berlin, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Bayern etc. und der zunehmende Trend zu Beschlüssen für barrierefreie Städte, brachten auch eine neuerliche Bewegung in Hessen in Gang.
Diese Entwicklungen hat das NETZWERK ARTIKEL 3 in enger Kooperation mit dem Landesbehindertenrat Hessen mit dieser von der Aktion Mensch geförderten Aufklärungskampagne aufgegriffen.
Dabei ging es uns in der ersten Phase der Kampagne darum, für die Verabschiedung des mittlerweile seit 1. Januar 2005 geltenden Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) zu werben und dabei die Belange behinderter Menschen möglichst weitgehend einzubringen.
Andererseits geht es uns mit dieser Aufklärungskampagne nun darum, für die Umsetzung des Gesetzes und damit für die konkrete Verbesserung der Gleichstellung behinderter Menschen in Hessen einzutreten.
Neben der bereits geleisteten Lobbyarbeit für die größtmögliche Berücksichtigung der Belange behinderter Menschen im Gesetzgebungsverfahren stehen nun schwerpunktmäßig folgenden Ziele:
Für jegliche Unterstützung bei diesem Vorhaben bedanken wir uns bereits im Voraus, denn für die Verwirklichung der Gleichstellung behinderter Menschen kann und muss jede/r etwas tun.
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| Ottmar Miles-Paul - Koordinator der Kampagne - NETZWERK ARTIKEL 3 e.V | Pandelis Chatzievgeniou - stellvertretender Vorsitzender des Landesbehindertenrates Hessen - |
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